Beteiligung als ein pädagogisches Grundprinzip

27. Nov.. 2024Informationen

Kinder und Jugendliche in Fremdunterbringung und in Hilfen zur Erziehung kommen meist aus Familiensettings, in denen sie Beteiligung nicht erlebt haben. Sie haben vielmehr häufig erfahren, dass sie ohnmächtig sind. Nicht selten sind sie Opfer von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geworden.

Die zweite Online-Fachtagsreihe des Jahres zum Thema „Störungsbilder gemäß ICD-10“ startet.

Die institutionalisierte Erziehung hat die Aufgabe, diese Kinder aktiv zu beteiligen, damit sie lernen können, wieder Akteure ihres eigenen Lebens zu werden. Dabei geht es aus Ansicht der h&p Baden-Württemberg gGmbH nach in erster Linie darum, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, ihre Erfahrungen der Fremdbestimmung emotional aufzuarbeiten. Zudem benötigen sie einen entsprechenden Rahmen, um ihre Rechte zu erfahren und zu erproben.

Dazu brauchen sie sozialpädagogische Fachkräfte, die sie auch „aushalten“, wenn sie sich „auffällig“ verhalten. Auch, oder gerade dann, wenn sie die angebotenen Beteiligungsformen zunächst nicht annehmen können, oder diese sogar missbrauchen.

Beteiligung und Wahrnehmen der eigenen Rechte versteht die h&p Baden-Württemberg gGmbH hier auch im Sinne von Teilhabe. Wenn sozialpädagogische Fachkräfte bereit sind, Kinder und Jugendliche an ihrem Denken und Fühlen teilhaben zu lassen (sie zu beteiligen), können die Kinder und Jugendlichen lernen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Wenn zudem Kindern und Jugendlichen innerhalb einer positiven Beziehung zu ihren sozialpädagogischen Fachkräften transparent wird, dass ihr Verhalten Emotionen beim Gegenüber auslöst, erleben sie ihre eigene „Selbstwirksamkeit“. Durch diese Vorleistung der sozialpädagogischen Fachkraft kann das Kind/ der Jugendliche Vertrauen gewinnen und seinerseits der sozialpädagogischen Fachkraft an seiner inneren Welt teilhaben lassen.

So können Kinder und Jugendliche nach und nach (wieder) lernen, dass sie an der Gestaltung ihrer Umwelt aktiv teilhaben und Verantwortung für ihre Belange aktiv selbst übernehmen können. In diesem Sinne kann ein Mensch nur in der Auseinandersetzung mit Anderen selbstständig werden: „Der Mensch wird am Du zum Ich.“ (Martin Buber)

Erzieherische Hilfen haben das Ziel, Mädchen und Jungen dazu zu befähigen, zukünftig selbständig zu leben, d.h. autonom und selbstregulativ zu handeln. Daher ist das pädagogische Handeln danach ausgelegt, diesen Kindern und Jugendlichen Gelegenheit geben, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und sich in der Selbstständigkeit zu erproben. Beteiligung hat also einen besonderen Anspruch, der weit über Beteiligungsstrukturen hinausgeht. Es ist ein Teil der Persönlichkeitsrechte. Beteiligung und die Wahrnehmung der eigenen Rechte ist ein pädagogisches Grundprinzip, ohne das ein Erreichen oben genannter Ziele in der Erziehung nicht möglich ist.

h&p Baden-Württemberg gGmbH