Unsere Angebote
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ANFRAGE FREIE PLÄTZE
Betreuungsplätze für Jugendämter
Das Zentrale Anfragemanagement der haug&partner unternehmensgruppe nimmt Ihre Anfrage gerne entgegen und prüft zeitnah die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Unterbringung in den Einzelträgern der unternehmensgruppe.
UNSERE STATIONÄREN ANGEBOTE
Erziehungsstellen, Familienwohngruppen …
In unserer Gesellschaft gibt es Kinder und Jugendliche, deren Biographie durch Vernachlässigung, Missbrauch, Traumatisierung, Gewalt- und Delinquenzerfahrungen oder andere gravierende Entwicklungsrisiken gekennzeichnet ist. Vielen von ihnen ist es nicht mehr möglich, in ihrer Herkunftsfamilie zu leben und auch andere Jugendhilfemaßnahmen, ambulant oder stationär in größeren Gruppen (Heim), sind bereits gescheitert oder wenig Erfolg versprechend. Eine Pflegefamilie kann diesen Kindern häufig keine ausreichend fachliche Unterstützung bieten.
In den Erziehungsstellen bzw. Familienwohngruppen möchten wir diesen jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich trotz komplexer Problemkonstellationen in einem vertrauensvollen, geschützten, von persönlicher Beziehung und professionellem Handeln geprägten Rahmen zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Entwicklungsdefizite aufzuholen. Dazu leben sie im familiären Rahmen und in häuslicher Gemeinschaft langfristig zusammen mit den Pädagog*innen. In einer Erziehungsstelle leben 1-2 junge Menschen mit einer/ einem betreuenden Pädagog*in. In einer Familienwohngruppe leben 3-4 junge Menschen mit zwei betreuenden Pädagog*innen. Die Pädagog*innen, sämtlich qualifizierte Fachkräfte wie (Jugend- und Heim-) Erzieher*innen oder Diplom-Sozialpädagog*innen, begleiten die Kinder/ Jugendlichen über den gesamten Zeitraum der Hilfe, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Sie erleben mit ihnen Höhen und Tiefen, stehen mit Verständnis und Wertschätzung zur Seite und geben Orientierung.
Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme kann sein …
- Erziehungsstellen und Familienwohngruppen Erziehungsstellen gem. §§ 27, 34 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Sozialpädagogische Pflegefamilien gem. §§ 27, 33.2 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht in § 34 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Fachdienst des Trägers werden in Hilfeplänen regelmäßig die Ziele der pädagogischen Arbeit überprüft, reflektiert und angepasst. Die fachliche Qualität der pädagogischen Arbeit wird darüber hinaus durch die regelmäßige Teilnahme an Supervision, Fort- und Weiterbildung sowie durch den regelmäßigen Austausch mit einer Berater*in des Trägers gewährleistet.
Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen in Angeboten in häuslicher Gemeinschaft (Erziehungsstellen/ Familienwohngruppen) finden in aller Regel im Rahmen des § 34 SGB VIII statt.
UNSERE AMBULANTEN ANGEBOTE
Erziehungsbeistandschaft sowie sozialpädagogische Familienhilfe …
Die ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahmen werden für den Einzelfall konzipiert und orientieren sich eng an den Bedarfen des jungen Menschen und/oder dessen Familie. Das Ziel solch einer Betreuungsmaßnahme ist somit individuell und nicht festgeschrieben. Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme kann sein:
- Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht in § 30, 31 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Ambulante Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII erbracht nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Careleaver-Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII konform der Hilfe nach § 30 SGB VIII; Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Ambulante Maßnahmen nach §§ 53/ 54 SGB XII; Einzelvereinbarung nach § 75 Abs. 4 SGB XII voraus.
- Kontrollaufträge nach § 8a i.V.m. § 31 SGB VII
Das Angebot der ambulanten, individuellen Betreuungsmaßnahme ist immer individuell und ist zwischen den anfragenden Jugendämtern und der h&p Baden-Württemberg gGmbH zu entwickeln, konzeptionell auszuarbeiten und festzulegen.
Das Ziel der ambulanten, individuellen Maßnahmen der jungen Menschen ist entweder die Rückkehr oder auch der Verbleib in der eigenen Familie des Kindes/Jugendlichen oder auch die Hinführung zu einer eigenständigen Lebensführung.
Darüber hinaus kann die h&p Baden-Württemberg gGmbH Jugendliche und junge Erwachsene in eigenem Wohnraum an eine selbständige Lebensgestaltung heranführen. Die Pädagog*innen der h&p Baden-Württemberg gGmbH begleiten die jungen Menschen in ihrem Alltag, entsprechend ihren Bedarfen individuell und berücksichtigen in der Betreuung hierbei die Fähigkeiten und Ressourcen des jungen Menschen. Dieses Angebot richtet sich sowohl an junge Menschen, die nach der Betreuung durch eine unserer stationären Angebote in die Verselbständigung geführt werden sollen, als auch an Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene, die aufgrund von persönlichen oder familiären Schwierigkeiten nicht mehr in ihren Familien leben können oder wollen und für eine Aufnahme in einer unserer stationären Wohngruppen oder Angeboten in häuslicher Gemeinschaft nicht in Frage kommen. Das Ziel des Betreuten Wohnens der jungen Menschen ist die Hinführung zu einer eigenständigen Lebensführung.