Einrichtung eines flächendeckenden Angebots von ambulanten Hilfen bei der h&p Baden-Württemberg gGmbH

30. Jan. 2023Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Die h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend-, Familienhilfe gGmbH hat zum 01.01.2023 im Ostalbkreis gemeinsam mit Frau Natalie Oelke (Leitung ambulante Hilfen) ein flächendeckendes Angebot von ambulanten Hilfen eingerichtet.

Gemeinsam mit dem Jugendamt Ostalbkreis wurde eine Leistungsvereinbarung erarbeitet, der ein differenziertes Konzept für flexible Hilfen zugrunde liegt. Bereits zum 01.12.2022 wurde die ersten ambulanten Hilfen durch die Mitarbeiterin des ambulanten Bereiches aufgenommen. Zum 01.01.2023 ist der Start in vollem Umfang erfolgt. h&p Baden-Württemberg gGmbH heißt Frau Natalie Oelke als Leitung des ambulanten Bereiches herzlich willkommen und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit und Bereicherung. Frau Oelke möchte gemeinsam mit einem dynamischen und motivierten Team jungen Menschen sowie deren Familiensystemen Unterstützung bieten und diese auf einem Abschnitt ihres Lebensweges fachlich, kompetent und ressourcenorientiert begleiten.

Die Hilfearten, die nach Maßgabe der §§ 27 ff. SGB VIII im ambulanten Bereich gewährt werden können, sind insbesondere: Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII) und Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII). Dieser Bereich der ambulanten Hilfen wird im kommenden Jahr eine Erweiterung finden. Grundlage dieses Bereiches ist ein Konzept der flexiblen Hilfen, das sowohl eine Vernetzung im Sozialraum der jeweiligen Hilfe als auch eine trägerinterne Vernetzung mit den dortigen Hilfsangeboten und fachlichen Ressourcen gewährleistet, und darüber hinaus vor allem individualisierte Hilfeformen anbietet.