Grundlage der Kooperation mit den Herkunftseltern bei h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend,- und Familien gGmbH (im Folgenden: h&p Baden-Württemberg) ist die im Kinder- und Jugendhilfegesetz gesetzlich verankerte Anforderung der Beteiligung der Eltern. Die Elternarbeit unterliegt somit keiner Beliebigkeit: sie ist verbindlich zu gewährleisten.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Eltern handelt h&p Baden-Württemberg auch nach den Inhalten der Lebensweltorientierung. Dies bedeutet, dass eine Orientierung an der Lebenslage der Herkunftsfamilie notwendig ist. Die Lebensverhältnisse des jungen Menschen sind Ausgangspunkt der Hilfe zur Erziehung. Daher müssen die die Vorerfahrungen der jungen Menschen im Hilfeprozess ebenso zentrale Beachtung erfahren wie die Pflege der Eltern-Kind-Beziehung gewährleistet sein muss.
Diese umfassende Auftragsstellung misst der Kooperation mit den Eltern für einen gelingenden Hilfeprozess eine zentrale Bedeutung zu. Es erfordert eine systematische Zusammenarbeit mit den Eltern, deren Grundlage der doppelte Blick auf den jungen Menschen sowie seine Eltern ist. Dieser doppelte Blick erfordert professionelle Haltungen und Methoden, die sowohl den jungen Menschen als auch die Eltern wahrnehmen. Dazu gehört, dass die Bedarfe und Ziele der Hilfe perspektivendifferenziert sowohl hinsichtlich des jungen Menschen als auch der Eltern eruiert werden und in der Hilfegestaltung Beachtung finden.
Die Haltung von h&p Baden-Württemberg und der sozialpädagogischen Fachkräfte der Angebote in häuslicher Gemeinschaft, familienanalogen Wohnformen und Wohngruppen gegenüber den Eltern und der Herkunftsfamilie ist dabei von folgenden theoretischen Grundannahmen geprägt:
- Die Schwierigkeiten eines Kindes und sein auffälliges Verhalten sind die adäquate Antwort des Kindes auf Situationen und Entwicklungen in seiner Familie. (vgl. Neumeyer 1996, S. 121)
- Eltern sind die wichtigsten Personen für ihre Kinder. (vgl. Schindler, 1996, S. 38)
- Sozialpädagogische Fachkräfte dürfen nicht in Konkurrenz mit den Eltern treten, da dies für Kinder Loyalitätskonflikte birgt. (vgl. Conen 1987, S. 30)
- Eltern wollen das Beste für ihr Kind, auch wenn sie dies nicht immer umsetzen können. (vgl. Conen, 1992)
Eine allein auf den jungen Menschen ausgerichtete Pädagogik kann damit nicht genügen, um ihm die Förderung zu gewährleisten, die er benötigt. Ein Blick auf das Ganze ist erforderlich: der junge Mensch ist Teil seines Herkunftsfamiliensystems. Diesem System bleibt der junge Mensch i.d.R. zeitlebens verbunden.
Der Schwerpunkt des sozialpädagogischen Angebotes liegt auf der individuumsorientierten Pädagogik: die Förderung des jungen Menschen zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Hieraus folgt als Grundhaltung des Trägers die Forderung und Notwendigkeit einer veränderungsorientierten Elternarbeit.
h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH
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