Im Mittelpunkt bei h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH: best interests of the child

1. Mrz. 2021Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Im Mittelpunkt bei h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH: best interests of the child

Die Berücksichtigung des Kindeswohls (best interests of the child) aus Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK ist verbunden mit dem Recht auf Beteiligung des jungen Menschen aus Artikel 12 UN-KRK. Es muss ein Zusammenspiel beider Aspekte vorhanden sein, um die Interessen und Positionen der jungen Menschen wahrzunehmen, anzuerkennen und damit stets ihr Wohl im Blick zu haben und nicht außer Acht zu lassen. Es ist das Recht von jungen Menschen, aktiv in Entscheidungen, die sie selbst betreffen, eingebunden zu werden und den eigenen Willen und die eigenen Wünsche zu äußern. Das Kindeswohl kann grundsätzlich nicht ohne oder gegen den Willen des Kindes ermittelt werden. Dies meint nicht, dass dem Willen des jungen Menschen bei der Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls stets entsprochen werden muss. Aber jeder junge Mensch hat nach Artikel 12 UN-KRK das Recht gehört und berücksichtigt zu werden.

Damit verbunden ist die Anforderung, alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass es dem jungen Menschen möglich ist, seine Interessen und Meinungen bestmöglich zu äußern.

Bei h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH wird dieses Recht der jungen Menschen in den familienanalogen Betreuungssetting stets geachtet und umgesetzt. Hierbei finden folgende Grundsätze ihre Umsetzung:

  • Die jungen Menschen werden transparent von den begleitenden Pädagog*innen im Alltag unterstützt. Sie werden stets über ihre Belange informiert.
  • Die Meinungsäußerung der jungen Menschen ist auf einer freiwilligen Basis verankert. Es besteht keine Pflicht für sie, ihre Meinungen zu äußern;
  • Den jungen Menschen und ihrer Meinung wird respektvoll begegnet – denn die Meinungen von jungen Menschen werden geachtet;
  • Die Meinung und Anliegen der jungen Menschen werden als bedeutsam für ihre Persönlichkeitsentwicklung anerkannt;
  • Den jungen Menschen wird wertschätzend begegnet; sie erhalten altersgemäße Freiräume der Beteiligung;
  • Den jungen Menschen wird inklusiv begegnet, damit alle ihr Recht auf Partizipation ohne Diskriminierung ausüben können;
  • Die jungen Menschen erhalten Unterstützung durch Bildungsmaßnahmen;
  • Die jungen Menschen erhalten Schutz und eine sensible Unterstützung, um mit dem Risiko, das mit den freien Meinungsäußerungen einhergehen kann, Umgang zu erlernen; die jungen Menschen erhalten hierzu fördernde Rückmeldung und Monitoring durch die begleitenden Pädagog*innen.

Bei h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH ist das Kindeswohl stets der vorrangige Gesichtspunkt, der zu berücksichtigen ist. Damit ist nicht allein der Kinderschutz gemeint, sondern alle Handlungen, die einen jungen Menschen betreffen. Auch für die jungen Menschen unserer Gesellschaft gilt, was Joachim Gauck formuliert hat: Der Meinungsstreit ist keine Störung des Zusammenlebens, sondern Teil der Demokratie. In diesem Sinne finden die jungen Menschen bei h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH stets Gehör und werden in ihren Anliegen stets aktiv beteiligt.