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ÜBERSICHT

Angebote in häuslicher Gemeinschaft (AihG)

In den sozialpädagogischen Pflegefamilien, Erziehungsstellen und Familienwohngruppen der h&p Baden-Württemberg gGmbH erhalten junge Menschen die Möglichkeit, sich trotz komplexer Problemkonstellationen in einem vertrauensvollen, geschützten, von persönlicher Beziehung und professionellem Handeln geprägten Rahmen zu entwickeln. Dadurch wird ihnen an einem sicheren, haltgebenden Ort eine positive Entwicklung ermöglicht. Der junge Mensch lebt lang- oder mittelfristig zusammen mit den Pädagogen*innen (pädagogische oder therapeutische Fachkraft entsprechend den Anforderungen des § 21 LKJHG, z. B. staatlich anerkannte Erzieher*in, Sozialpädagog*in, sycholog*in, Heil­erziehungs­pfleger*in oder eine vergleichbare Qualifikation) in dessen familiärem Rahmen und in häuslicher Gemeinschaft. Sie bebegleiten die jungen Menschen über den gesamten Zeitraum der Hilfe, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag.

Das pädagogische Setting bietet eine ganzheitliche Erziehung, deren wesentliche Grundlagen neben dem verlässlichen Beziehungsangebot der Bezugspersonen, die Alltagsorientierung sowie Wertschätzung und Partizipation des jungen Menschen sind.

Die Akzeptanz und der Einbezug der Herkunftsfamilie sind zentrale Pfeiler des sozial­pädagogischen Angebotes. Die sozial­pädagogischen Pflegefamilien, Erziehungs­­stellen und Familien­wohngruppen werden durch den sozialpädagogischen und psychologischen Fachdienst des Trägers kontinuierlich begleitet. Alle Erziehungsstellen und Familienwohngruppen sind durch die zuständige Heimaufsicht betriebserlaubt und entgeltverhandelt.

Das Angebot der sozialpädagogischen Pflegefamilien, Erziehungsstellen und Familienwohngruppen wird stetig erweitert. Derzeit bieten die Träger der Kinder- und Jugendhilfe der haug&partner unternehmensgruppe in folgenden Bundesländern umfassende Leistungen:

Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Nieder­sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg.

KOOPERATIONSPARTNER*INNEN

Unsere Leistungen für Angebote
in häuslicher Gemeinschaft

Alle Angebote von h&p Baden-Württemberg gGmbH u. a. Erziehungs­stellen, Familienwohngruppen, Sonderpädagogische Pflegefamilien  werden durch den Träger ständig überprüft und weiterentwickelt, um den aktuellen Anforderungen und Gegeben­heiten Rechnung zu tragen. Das Wohn- und Betreuungs­angebot der Erziehungsstellen, Familien­wohngruppen, sonder­pädagog­ischen Pflege­familien von h&p Baden-Württemberg gGmbH richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 0 Jahren bis 18 Jahren und junge Erwachsene mit erhöhtem Erziehungsbedarf.

Dabei steht im Vordergrund, den jungen Menschen, deren Familiengefüge, seinem sozialen Umfeld und seiner einzigartigen Biografie durch die pädagogische Arbeit und Schaffung von individuellen Angeboten gerecht werden zu können.

Selbstständige Tätigkeit oder auf Angestelltenbasis.

Regelmäßige Fachberatung vor Ort.

Dienst- und Fachaufsicht.

Rund-um-die-Uhr Bereitschaftsdienst.

Steuerung der Hilfeplanprozesse.

Begleitung der Hilfeplangespräche und deren Umsetzung.

Konzeptionelle Weiterentwicklung.

Fachtagungen.

Gestaltung interdisziplinärer Kooperationen.

Supervision.

Psychologischer Fachdienst.

Transparenz in allen Bereichen.

H&P BADEN-WÜRTTEMBERG

Aktuelle Informationen und Termine

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FAQS

Was Sie wissen sollten …

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die betreuende Person muss eine sozialpädagogische Qualifikation nachweisen (z. B. Erzieher*in, Sozialpädagog*in oder ähnliche Ausbildung/Studium) und sie muss im Haushalt leben. Es muss für jedes Kind/Jugendliche*n ein Einzelzimmer in der Wohnung / im Haus vorhanden sein, welches mindestens 10 Quadratmeter misst.

Wer wird als sozialpädagogische Fachkraft anerkannt?

Diese Definition ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. In allen Bundesländern gehören Sozialpädagog*innen (Diplom, BA oder MA), Erzieher*innen und Jugend- und Heimerzieher*innen dazu. Bei anderen Berufs- und Studienabschlüssen unterscheiden sich die Vorgaben der Bundesländer.

Welche räumlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jedem jungen Menschen, den Sie aufnehmen, muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden, das angemessen groß ist (mindestens 10 Quadratmeter). Die restlichen Räumlichkeiten müssen den üblichen Anforderungen einer Familie genügen. Darüber hinaus muss den Vorgaben des Landesjugendamtes entsprochen werden, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Welche Vorgaben für Sie relevant sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen. Ob Sie die Wohnung / das Haus besitzen oder mieten, ist nicht relevant.

Werde ich angestellt oder arbeite ich auf selbstständiger Basis?

Es besteht die Möglichkeit, als Arbeitnehmer*in angestellt zu werden oder freiberuflich mit einem Kooperationsvertrag tätig zu werden. In manchen Regionen oder Konstellationen steht nur eine der beiden Optionen zur Verfügung.

Wie viele junge Menschen kann ich aufnehmen?

Der Betreuungsschlüssel in allen Betreuungsstellen lautet 1:2. D. h. eine sozialpädagogische Fachkraft kann maximal 2 junge Menschen betreuen. Wenn zwei sozialpädagogische Fachkräfte im Haushalt leben, können meist bis zu vier Kinder bei Ihnen betreut werden. Dabei gibt es allerdings bundeslandspezifische Vorgaben zu der maximalen Aufnahme von jungen Menschen, welchen entsprochen werden muss.

Wieviel werde ich verdienen?

Für die anspruchsvolle Tätigkeit als Betreuungsstellenleitung erhalten Sie eine angemessene Bezahlung. Dabei ist diese abhängig von der Gesellschaft und dem Bundesland in welchem Sie tätig sind sowie von dem Angebot, welches Sie vorhalten und welche Anforderungen die Unterbringung des jungen Menschen mit sich bringt.

Was leiste ich als familienanaloges Angebot?

Sie betreuen ein oder mehrere junge Menschen in Ihrem eigenen Haushalt: rund um die Uhr. Sie bieten den jungen Menschen ein verlässliches Betreuungsangebot, das durch eine tragfähige Beziehung und Bindung zu Ihnen gekennzeichnet ist. Ihr erzieherisches und pädagogisches Wirken ist gekennzeichnet durch Wertschätzung, Akzeptanz, Toleranz und Offenheit den jungen Menschen gegenüber. Sie organisieren und kümmern sich um alle alltäglichen Belange der jungen Menschen gemäß den Vorgaben des Trägers und der Hilfeplanvorgaben. Die Kinder und Jugendlichen bedürfen der verantwortungsvollen Aufsicht, Betreuung, Erziehung und Versorgung wie alle jungen Menschen, haben aber meist darüber hinaus besondere Bedürfnisse oder herausfordernde Verhaltensweisen. Hier sind Sie als sozialpädagogische Fachkraft gefordert. Des Weiteren nehmen Sie regelmäßige Beratungen und eventuell Supervision zu Ihrer Unterstützung und zur Qualitätssicherung in Anspruch. Fort- und Weiterbildungen nehmen Sie so in Anspruch, dass Sie sich als Fachkraft weiterentwickeln. Hierzu bietet die albakademie GmbH als der Teil der haug&partner unternehmensgruppe ein für Ihre Tätigkeit wechselndes und interessantes Fortbildungsprogramm. Der Austausch mit anderen Betreuungsstellen wird von der haug&partner unternehmensgruppe unterstützt. Sie nehmen an verpflichtenden Besprechungen und Tagungen teil und prüfen für sich verantwortlich die Teilnahme an freiwilligen Veranstaltungen. Unerlässlich ist eine gute Zusammenarbeit im gesamten Helfersystem, d.h. Sie wirken an einer gelingenden Zusammenarbeit mit den Eltern der jungen Menschen, den Sachbearbeiter*innen der Jugendämter, den Vormündern, dem Fachdienst des Trägers, den Lehrer*innen, Erzieher*innen der KiTas, … mit. Mit dem Jugendamt finden Hilfeplanungen und Kontakte bei Bedarf statt. Die Kontakte zu den Eltern/Herkunftsfamilien werden je nach Einzelfall gestaltet. Bei der Kooperation mit Jugendamt und Eltern ist immer auch ein*e Vertreter*in des Trägers involviert, Sie sind also nicht auf sich allein gestellt. Die fachliche Qualifikation der Fachkraft, das Wissen um das Zusammenleben mit untergebrachten Kindern und Jugendlichen und um die Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien, die Fähigkeiten zur Reflexion und zur Introspektion müssen gegeben sein.

Welche beruflichen Erfahrungen muss ich mitbringen?

Erfahrungen in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen, vorzugsweise in der Kinder- und Jugendhilfe, sind erforderlich.

Wie alt muss ich sein?

Die Lebensplanung der sozialpädagogischen Fachkraft muss dem Alter und der Perspektive des Kindes/ des/der Jugendliche*n entsprechen. Ziel ist, dass die aufgenommenen Kinder und Jugendlichen ihrem Bedarf gemäß gefördert und begleitet werden, um Entwicklungsdefizite aufzuarbeiten und dadurch die Chance erhalten, sich zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. Insofern gibt es keine Altersvorgaben für die betreuenden Fachkräfte.

Ich habe keine eigenen Kinder – was nun?

Es gibt betreuende Fachkräfte in familienanalogen Betreuungsstellen, die keine eigenen Kinder haben oder die Kinder, die erwachsen sind, und nicht mehr im Haushalt leben.

Ich habe auch eigene Kinder – was nun?
In den familienanalogen Betreuungsstellen leben junge oder ältere sozialpädagogische Fachkräfte z. T. mit großen und/oder mit kleinen leiblichen Kindern oder keinen eigenen Kindern; gleichgeschlechtliche Paare; Alleinerziehende; mit Partnern, die auch Fachkräfte sind; … . Es gilt im Blick zu haben, was das für alle Beteiligten (betreute Kinder, eigene Kinder und die Erwachsenen) bedeutet und welche Herausforderungen sich auftun: Jedes Mitglied muss sich im Zusammenleben „wohl und sicher“ fühlen. Hierzu erhalten Sie erfahrene und kompetente Begleitung und Beratung.
Ich habe keine*n Partner*in – was nun?

Ja, familienanaloge Betreuungsstellen spiegeln die gesellschaftliche Bandbreite der Definition „Familie“. Dazu gehören auch alleinstehende Elternteile. Wir unterstützen Sie dabei, die Herausforderungen gut zu lösen.

Ich lebe nicht in einer klassischen Familienform – was nun?
Teil der gesellschaftlichen Vielfalt sind neben der klassischen Kleinfamilie auch: Großfamilien, Mehrgenerationenhaushalte, „Alleinerziehende“, gleichgeschlechtliche Paare ebenso wie Menschen mit den unterschiedlichsten kulturellen und religiösen Hintergründen. Auch Wohngemeinschaften sind als häusliches Betreuungsangebot denkbar. Die Vielfalt der Lebensentwürfe der sozialpädagogischen Fachkräfte in den familienanalogen Betreuungsstellen gewährleistet individuelle, einzigartige und ungewöhnliche Angebote: dadurch kann für die aufzunehmenden Kinder/Jugendlichen das geeignete Betreuungsangebot ermöglicht werden.

Begrifflichkeiten

Sind familienanaloge Angebote und Erziehungsstellen dasselbe?

In Deutschland gibt es verschiedene Begriffe für das Angebot „familienanaloge Betreuungsstelle“. Erziehungsstelle, Familienwohngruppe, sozialpädagogische Wohngemeinschaft, Angebot in häuslicher Gemeinschaft, familienorientierte Lebensgemeinschaft und einige andere Begrifflichkeiten sind gebräuchlich, die inhaltlich das gleiche Angebot meinen: Eine sozialpädagogische Fachkraft nimmt Kinder/Jugendliche in ihren eigenen Haushalt auf und betreut diese im professionellen Rahmen Tag und Nacht. Die Kinder/Jugendlichen erhalten eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung von einer vertrauten Bezugsperson, das durch einen alltagsorientierten und überschaubaren Rahmen geprägt ist. Diese Betreuungsform ermöglicht den Kindern und Jugendlichen, Beziehung und Bindung zu erfahren und zu entwickeln und ihre Lebensthemen zu bearbeiten ohne die sonst häufigen vorkommenden Bezugspersonen- und Lebensortwechsel der stationären Heimerziehung. Die familienanaloge Betreuungsstelle ist ein Einrichtungsteil eines Trägers, der die Fach- und Dienstaufsicht sowie das Weisungsrecht innehat.

Unterschiede zwischen familienanalogen Angeboten und Pflegefamilien?

Als Pflegeeltern/Pflegeperson wird man vom Jugendamt anerkannt und auf die Tätigkeit als Pflegefamilie vorbereitet, wenn das Jugendamt sich von der Geeignetheit der Person überzeugt hat. Eine sozialpädagogische Ausbildung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Bei familienanalogen Betreuungsstellen ist eine sozialpädagogische Qualifikation der Betreuungsperson Voraussetzung. Diese ist für die pädagogische Arbeit und die Betreuung verantwortlich. Die pädagogische Fachkraft wird für diese Tätigkeit angemessen entlohnt. Die Betreuung der aufgenommen jungen Menschen stellt die berufliche Tätigkeit dar.

Verfahren

Wie werde ich ein familienanaloges Angebot?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per E-Mail unter betreuungsstellewerden@haug-partner-unternehmensgruppe.de oder unter Telefon: +49 7361 999 1110. Wir besprechen dann gemeinsam die nächsten Schritte. Diese bestehen in der Regel aus: 1. Der zuständige Träger der haug&partner unternehmensgruppe nimmt mit Ihnen Kontakt auf. In einem ersten Telefonat werden Ihre wichtigsten Fragen beantwortet. 2. In einem persönlichen Gespräch werden weitere Informationen ausgetauscht und Sie können einen Eindruck vom zuständigen Träger gewinnen. Sie erhalten Einblick in seine konzeptionellen Grundlagen und in die notwendigen Anforderungen an eine familienanaloge Betreuungsstelle (Rahmenbedingungen, Verfahrensweisen, …). 3. In einem Vororttermin in Ihrem Haushalt werden die räumlichen Rahmenbedingungen abgeklärt und Sie können den für Sie zuständigen Fachdienst kennenlernen. 4. Die vertraglichen Grundlagen werden geklärt. 5. Gemeinsam wird die pädagogische Konzeption der familienanlogen Betreuungsstelle erarbeitet, so dass bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt und/ oder örtliches Jugendamt) ein Antrag auf Betriebserlaubnis eingereicht werden kann: Jede familienanaloge Betreuungsstelle hat ihr spezifisches Profil und verfügt über besonderen Gegebenheiten. 6. Sobald die Betriebserlaubnis erteilt ist, werden mit Ihnen die eingehende Betreuungsanfragen der Jugendämter daraufhin geprüft, ob ein Kind/ Jugendliche*r, Sie und das Betreuungssetting gut zusammenpassen: d.h. ob Ihr Betreuungsangebot für den jungen Menschen geeignet ist und alle Beteiligten eine Aufnahme des jungen Menschen bejahen. 7. Nach entsprechenden Vorabklärungen und mindestens einem Vorabtermin kann dann ein junger Mensch von Ihnen aufgenommen werden. Wie lange dauert es, bis ich als Betreuungsstelle starten kann? Wenn Sie sich selbst sicher sind, diese beruflich anspruchsvolle Tätigkeit zu übernehmen, und im Vorbereitungsprozess keine außergewöhnlichen Aspekte auftauchen, dauert es von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Einzug eines Kindes in der Regel 3-9 Monate

Wer entscheidet, welcher junge Mensch bei mir leben wird?

Die Entscheidung über eine Aufnahme in einer familienanalogen Betreuungsstelle wird gemeinschaftlich getroffen: Wenn Anfragen der Jugendämter beim Träger eingehen, wird zunächst anhand der vorliegenden Informationen geprüft, ob eine Unterbringung in Ihrem Betreuungsangebot passend sein könnte. Sofern seitens des Trägers dies bejaht wird, nimmt der Fachdienst mit Ihnen Kontakt auf. Gemeinsam erfolgt die Klärung: Es findet ein fachlicher Austausch mit allen Beteiligten statt sowie ein persönliches Kennenlernen. Wenn sich alle Beteiligten darauf einigen, dass das Betreuungsangebot geeignet ist, kann eine Aufnahme stattfinden. Auch der junge Mensch entscheidet sich (altersentsprechend) für oder gegen die Betreuungsstelle. Die Kinder und Jugendlichen haben in ihrer bisherigen Biografie häufige Beziehungsabbrüche und Vertrauensverlust erlebt. Deshalb ist es der haug&partner unternehmensgruppe ein sehr wichtiges Anliegen, diesen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, Kontinuität zu erfahren. Ist ein junger Mensch einmal in einer Betreuungsstelle untergebracht, wird ein Abbruch der Maßnahme nur in Einzelfällen nach sorgfältiger Abwägung befürwortet.

Gut zu wissen

Bin ich im akuten Krisenfall dann allein?

Nein, das sind Sie nicht. Die haug&partner unternehmensgruppe stellt Ihnen eine 24h-Krisennummer zur Verfügung, über die Sie jederzeit im Falle einer akuten Krise Unterstützung erhalten.

Wie lange lebt der junge Mensch bei mir?

Das ist individuell unterschiedlich. Sehr kurze Unterbringungen werden in diesem Betreuungsangebot selten angestrebt. Die meisten Betreuungen sind mittelfristig (mehrere Jahre) oder auch langfristig (bis zur Verselbständigung) angelegt.

Kann ich mich kostenfrei beraten lassen?

Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich. Wir beraten Sie auch gerne, wenn Sie sich in Ihren Überlegungen hinsichtlich der Gründung einer Betreuungsstelle noch nicht sicher sind, oder wenn es noch Hindernisse aus dem Weg zu räumen gibt. Sie können auch eine Beratung bei einem fachkundigen Steuerberater erhalten.

Was bieten mir die Träger der haug&partner unternehmensgruppe?

Die haug&partner unternehmensgruppe bietet:

  • Umfassende Beratung vor der Gründung einer familienanalogen Betreuungsstelle und Begleitung bei den vorbereitenden Schritten bis zum Betriebserlaubnisverfahren
  • Erstberatung hinsichtlich der finanziell-steuerlichen Aspekte (selbständige Tätigkeit als familienanaloge Betreuungsstelle im Rahmen eines Kooperationsvertrags) durch einen in diesem Bereich sehr erfahrenen Steuerberater
  • Intensive fachliche Beratung während der gesamten Tätigkeit durch hochqualifizierte und erfahrene Fachdienste
  • Fachlich kompetente Unterstützung bei Verwaltungstätigkeiten durch AAprocura GmbH
  • Haftpflichtversicherung für die betreuten jungen Menschen
  • 24h-Notfalltelefon im Krisenfall
  • Finanzielle Sicherheit – regelmäßige Zahlungen an Sie sind nicht abhängig von der Zahlungsgeschwindigkeit der zuständigen Jugendämter
  • Leitung der Kontakte mit dem Jugendamt inklusive Hilfeplänen
  • Individuelle Unterstützung zur Entlastung
  • Vernetzung mit anderen familienanalogen Betreuungsstellen
  • Regelmäßige Treffen zum Austausch, Weitergabe von wichtigen Informationen und Weiterbildung im Verbund mit anderen familienanalogen Betreuungsstellen
  • Mitfinanzierung der Fort- und Weiterbildungsangebote durch die albakademie GmbH
  • Übernahme von Supervisionskosten

Sie haben auch Interesse
an einer Kooperation mit uns?