Der Auftrag, öffentliche Erziehung im privaten Umfeld auszuüben, ist ein Besonderer. Denn nicht zuletzt gibt die staatliche Erziehung junge Menschen in die Fürsorge und Obhut eines Trägers der Sozialen Arbeit, der diese jungen Menschen im privaten Umfeld aufnimmt, fördert, umsorgt und ihr Wohlergehen sichert. Privatheit wird hier zu einem nicht unwesentlichen Konzept des öffentlichen Erziehungsauftrages. Die öffentliche Hand zeigt hierdurch deutlich die hohe Anerkennung für ein fachlich fundiertes und für die jungen Menschen förderliches Betreuungsangebot im privaten Raum. Allen Beteiligten wird hierdurch ein staatliches Vertrauen ausgesprochen und zugleich eine Verantwortung auferlegt.
Die staatliche öffentliche Erziehung traut allen Beteiligten diesen Auftrag zu: allen Beteiligten wird das Vertrauen und zugleich die Verantwortung übergeben – im Besonderen dem Träger und den betreuenden Fachkräften. Sie müssen sich jedoch hohen Anforderungen stellen und adäquate Antworten finden. Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen verändert sich nun die staatliche Fürsorge für diesen Auftrag: der Kinderschutz wird deutlich mehr in den Fokus gerückt. Dies bringt u.a. auch ein höheres Ausmaß an öffentlicher Kontrolle mit sich. Für die h&p Baden-Württemberg gGmbH werden damit auch Veränderungen notwendig werden. Durch die Veränderung der Gesetzesgrundlage, die aufgrund des definierten Einrichtungsbegriffes in KJSG § 45a die institutionalisierte Rahmung der betriebserlaubten, familienähnlichen Betreuungsformen hervorhebt, wird der Aspekt der Privatheit und der institutionalisierten Erziehung im privaten Raum nochmals stärker „zur Institution hin“ geformt: Privatheit und Öffentlichkeit werden für die Kinder- und Jugendhilfe institutionalisierend definiert und verknüpft.
Die Verknüpfung von Privatheit und Öffentlichkeit, die fast durch Gegensätze geprägt ist, gewährleistet dadurch für zu betreuende junge Menschen ein institutionelles Angebot in häuslicher Gemeinschaft junger Menschen in einem familienähnlichen Rahmen. Im privaten, persönlichen Raum kann öffentliche Erziehung stattfinden: jedoch unter der besonderen Verantwortung des Trägers und der pädagogischen Fachkräfte. Sie tragen dazu bei, dass dieses beruflich-private Miteinander gelingt: für den zu betreuenden jungen Menschen und für und mit der eigenen Familie.
Ein Angebot in häuslicher Gemeinschaft verbindet das Leben und Arbeiten der betreuenden Pädagog*innen und z.T. deren Familienangehörigen mit dem erzieherischen Auftrag für die zu betreuenden jungen Menschen. In dieser Gemeinsamkeit von beruflichem Handeln und privatem Sein ist die berufliche Reflexion, die die pädagogischen Fachkräfte mit Unterstützung des Trägers für sich und die anderen Beteiligten erbringen müssen, eine hervorgehobene berufliche Aufgabe: Was bedeutet Privat-sein; was bedeutet die Ausübung des erzieherischen Berufes im eigenen privaten Umfeld? Wie verändert dieser Auftrag mich als professionelle Fachkraft? Wie beeinflusst und verändert diese berufliche Aufgabe mich als private Person – ebenso wie die Familienmitglieder? Das Jahresthema „Herkunft erkunden – Identität entfalten“ soll auch diesen Aspekt der beruflich herausfordernden Tätigkeit beleuchten.
Die Grenzen der Privatheit und der Öffentlichkeit in Angeboten in häuslicher Gemeinschaft sind fließend, wenn nicht sogar aufgehoben für die betreuenden Pädagog*innen. Dies zeigen unterschiedliche Aspekte:
- im privaten Raum gibt es kein „Bezahlsystem“. Wirken und Handeln bleiben unbezahlt.
- Jede*r wird in seinem privaten Bereich als die Person anerkannt, die er*sie persönlich ist – ohne berufliche Rollenübernahme. Er*sie wird in der sozialen Interaktion als private Person „angesprochen“ – nicht als berufliche Person.
- Die eigenen Bedürfnisse und die eigenen Emotionen haben im privaten Raum nicht nur eine hohe Bedeutung – sondern auch eine zentrale Notwendigkeit.
Im Angebot in häuslicher Gemeinschaft als eine Betreuungsform der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist jedoch die betreuende Fachkraft beruflich tätig.
Die Analyse von Aspekten des Beruflichen zeigt verschiedene Segmente:
- Tätig-sein wird entlohnt;
- die berufliche Rolle findet in aller Regel Anerkennung von Außenstehenden;
- berufliches Handeln unterliegt den Regeln des Berufsstandes.
Beruflich Tätig-sein heißt auch: nicht privat sein.
Diese beiden Gegensätze bilden das Dach des Angebotes in häuslicher Gemeinschaft und werfen zeitgleich nicht nur Fragen auf, sondern vor allem alltägliche Anforderungen im sozialen und pädagogischen Miteinander.
Für die h&p Baden-Württemberg gGmbH bedeutet dies, dass kontinuierliche Anpassungen und Weiterentwicklungen notwendig sind, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden und den Kinderschutz zu gewährleisten. Das Jahresthema „Herkunft erkunden – Identität entfalten“ bietet hierbei eine wertvolle Gelegenheit, sich intensiv mit den beruflichen und privaten Herausforderungen auseinanderzusetzen, die diese Betreuungsform mit sich bringt.
Letztlich zeigt sich, dass die Privatheit in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nicht nur ein wesentliches Merkmal, sondern auch ein unverzichtbarer Bestandteil des Betreuungsauftrages ist. Durch die enge Verzahnung von privat und öffentlich kann eine Betreuung realisiert werden, die den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen gerecht wird und ihnen eine bestmögliche Förderung und Fürsorge bietet.
h&p Baden-Württemberg gGmbH
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