Recht auf Zugang
Jedes Kind hat das Recht auf einen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt. (UN-KRK Art. 17)
Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
Jedes Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung – sowohl online als auch offline. (UN-KRK Art. 13)
Recht auf Versammlung und Vereinigung, Teilhabe und Spiel
Kinder haben das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln. (UN-KRK Art. 15)
Recht auf Privatsphäre und Datenschutz
Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden, dies gilt auch im digitalen Raum. (UN-KRK Art. 16)
Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen Eingriffe, Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte. (UN-KRK Art. 16)
Recht auf Bildung und Medienkompetenz
Jedes Kind hat Anspruch auf Zugang zum Bildungssystem. Dieser muss diskriminierungsfrei und chancengleich gestaltet sein. (UN-KRK Art. 28)
Recht auf Schutz und Sicherheit
Kinder müssen in allen Lebensbereichen vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und schlechter Behandlung geschützt werden, dies gilt online und offline. Neben Richtlinien und Gesetzen, die dem Schutz von Kindern dienen, müssen entsprechende technische Vorkehrungen implementiert und gleichzeitig Kinder zum Selbstschutz in der digitalen Welt befähigt werden (UN-KRK Art. 3).
Rückführung als Ziel in der Jugendhilfe – Chancen, Herausforderungen und Entscheidungen am Beispiel eines konkreten Falls
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Leitartikel zum Jahresthema 2025: Die drei Ps: Pädagogische Grundhaltungen im Fokus.
Ein gesegnetes und freudvolles Weihnachtsfest wünschen wir mit dem gesamten Team der h&p Baden-Württemberg gGmbH.
Die Zukunft gemeinsam gestalten – Die h&p Baden-Württemberg gGmbH im Senat der Wirtschaft
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