Digitale Welt: Kinderschutz und Kinderrechte bei h&p Baden-Württemberg Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH

6. Apr. 2021Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1989 hat sich die Lebenswelt von Kindern vielseitig verändert. Die Digitalisierung nimmt immer mehr an Bedeutung sowie an Ausmaß zu: stetig entwickeln sich Angebote (Inhalte, Programme und Dienstleistungen) kommerzieller, öffentlicher und anderer Anbieter in digitaler Form. Darunter fallen Computer- und digital vernetzte Technologien und Dienstleistungen, das Internet, das World Wide Web, mobile Endgeräte, Netzwerke, Online, Apps, Soziale Medien, elektronische Datenbanken, Big Data, das Medienumfeld, Online-Spiele, und weitere (technische) Entwicklungen, die Zugänge für die digitale Lebenswelt ermöglichen. Junge Menschen haben im Hinblick auf die Digitalisierung der Lebenswelt Rechte, die ihnen die Teilhabe daran ermöglichen: Zugang, Meinungs- und Informationsfreiheit, Versammlung und Vereinigung, Teilhabe und Spiel, Privatsphäre und Datenschutz, Bildung und Medienkompetenz sowie Schutz und Sicherheit – unter Berücksichtigung internationaler Menschenrechtsabkommen, wie der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Recht auf Zugang

Jedes Kind hat das Recht auf einen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt. (UN-KRK Art. 17)

Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit

Jedes Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung – sowohl online als auch offline. (UN-KRK Art. 13)

Recht auf Versammlung und Vereinigung, Teilhabe und Spiel

Kinder haben das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln. (UN-KRK Art. 15)

Recht auf Privatsphäre und Datenschutz

Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden, dies gilt auch im digitalen Raum. (UN-KRK Art. 16)

Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen Eingriffe, Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte. (UN-KRK Art. 16)

Recht auf Bildung und Medienkompetenz

Jedes Kind hat Anspruch auf Zugang zum Bildungssystem. Dieser muss diskriminierungsfrei und chancengleich gestaltet sein. (UN-KRK Art. 28)

Recht auf Schutz und Sicherheit

Kinder müssen in allen Lebensbereichen vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und schlechter Behandlung geschützt werden, dies gilt online und offline. Neben Richtlinien und Gesetzen, die dem Schutz von Kindern dienen, müssen entsprechende technische Vorkehrungen implementiert und gleichzeitig Kinder zum Selbstschutz in der digitalen Welt befähigt werden (UN-KRK Art. 3).